Allgemeine Geschäftsbedingungen der J.S. Fashion GmbH,  Liebauweg 4, 46395 Bocholt/Germany

 Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der J.S. Fashion GmbH (Auftragnehmer) und deren Kunden (Auftraggeber) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG). §


1.      ERFÜLLUNGSORT

Erfüllungsort für alle Leistungen aus den Verträgen / Geschäftsbeziehungen mit der J.S. Fashion GmbH ist der Ort der Handelsniederlassung der J.S.Fashion GmbH.


2.      GERICHTSSTAND / RECHTSWAHL


I Gerichtsstand ist der Ort der Handelsniederlassung der J.S.Fashion GmbH. Die J.S. Fashion GmbH ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber an jedem anderen gesetzlich zugelassenen Gerichtsstand zu verklagen. 


II Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. § 3 ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES

Der Vertrag kommt schriftlich und zu den in der Auftragsbestätigung fixierten Bedingungen zustande. Das Angebot der J.S. Fashion GmbH stellt die Aufforderung an den Auftraggeber zur Abgabe einer Bestellung dar, mit der  der Auftraggeber ein verbindliches Angebot an die J.S. Fashion GmbH abgibt, den Vertrag mit dem Auftraggeber zu schließen. Der Vertrag kommt erst mit dem Zusenden der Auftragsbestätigung durch J.S. Fashion GmbH an den Auftraggeber zu      den darin genannten Bedingungen zustande. 


III Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der J.S.Fashion GmbH, auch wenn der Auftraggeber auf seine Einkaufsbedingungen verweist.

Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird bereits im Angebot durch J.S.Fashion GmbH hingewiesen. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber; einer Bestätigung eines jeden einzelnen Auftrages unter Bezugnahme auf die AGB bedarf es nicht.


IV Da es zwischen der Aufforderung zur Abgabe der Bestellung und der Auftragsbestätigung beispielsweise durch längeren Zeitablauf bis zur Bestellung durch den Auftraggeber zu Verzögerungen kommen kann und es in dieser Zeit zu Änderungen bei Leistung und Lieferung (z.B. durch Preisänderungen oder Änderungen der Lieferfristen bei den  Zulieferern der J.S. Fashion) kommen kann, erfolgen Lieferung und Leistung nur zu den in der Auftragsbestätigung         genannten Bedingungen und Preisen, zzgl. Umsatzsteuer.


4 LIEFERUNG / GEFAHRÜBERGANG 


 I Die Lieferung der Ware erfolgt ab Werk / Produktionsbetrieb. 


II Teillieferungen sind zulässig und jede Teillieferung gilt als eigenständige Lieferung. Sind Teile der Bestellung nicht lieferbar, so beschränkt sich der Auftrag auf die verbliebenen Teillieferungen. Ein Rücktritt des Auftraggebers ist in diesem Fall ausgeschlossen, es sei denn, dass die teilweise Erfüllung des Vertrages für ihn kein Interesse hat und er dieses vorher schriftlich bekanntgegeben hat. 


III Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.


IV Die Versandkosten trägt der Auftraggeber. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Auftraggebers; das Risiko für Verzögerungen und Verlust liegt beim Auftraggeber. Sind bei Bestellung keine bestimmten Weisungen für den Versand erteilt, so wird er nach bestem Ermessen ohne jegliche Verantwortung durch die J.S.Fashion GmbH organisiert. Kosten für      besondere Versendungsformen (Express-Sendung, Eilzustellung o.ä.) werden dem Auftraggeber weiterberechnet.


V Die J.S.Fashion GmbH haftet als Versender nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.


VI Sendungen, deren äußeres Erscheinungsbild auf eine Beschädigung oder Transportschaden hinweisen, sind nur unter Vorbehalt von Schadenersatzansprüchen gegen das Transportunternehmen anzunehmen und festgestellte Schäden bei diesem unverzüglich anzumelden.


5 LIEFERFRISTEN


I Die Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung und werden in dieser individuell und gesondert je nach Produkt und Verfügbarkeit angegeben. Die Lieferfrist beginnt jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten, deren Kenntnis für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind. Es wird alles aufgeboten, um diese Fristen einzuhalten.


 II Wird eine Lieferfrist aus Gründen, die von der J.S. Fashion GmbH zu vertreten sind, um mehr als 18 Tage überschritten und ist eine schriftliche, vom Auftraggeber nach Eintritt des Lieferverzuges gesetzte Nachfrist erfolglos verstrichen, so ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.


 III Schadenersatz wegen Verzuges oder nachträglicher Unmöglichkeit der Lieferung sind außer bei Vorsatz und grob fahrlässigem Handeln ausgeschlossen.


6 UNTERBRECHUNG DER LIEFERUNG


I Bei Ereignissen höherer Gewalt und Betriebsstörungen (z.B. Feuer, Überschwemmung, Produktionsunterbrechungen,  Maschinenschaden, behördliche Maßnahmen, Streik, Arbeitskämpfe, Krieg, Aufruhr, Plünderung, Wirtschaftskämpfe,  Sabotage, verhinderte Energiezufuhr, Mangel oder Entzug von Material, Roh -oder Betriebsstoffen, Zollprügung) oder anderen trotz zumutbarer Sorgfalt nicht zu vermeidender Hindernisse, die eine Unterbrechung der planmäßigen Produktion herbei führen, sowie Transportverzögerungen, gerät die J.S. Fashion GmbH für die Dauer solcher Ereignisse nicht in Lieferverzug.


II Der Auftraggeber wird über die Unterbrechung informiert, auf dem Laufenden gehalten und die zu erwartende Lieferfrist mittgeteilt. Die Verlängerung tritt nicht ein, wenn dem Auftraggeber nicht unverzüglich Kenntnis vom Grund der Behinderung gegeben wird, sobald zu übersehen ist, dass die Lieferfristen nicht eingehalten werden können.


III Schadenersatzansprüche und die Haftung der J.S. Fashion GmbH sind ausgeschlossen für die unmittelbaren und mittelbaren Folgen aus obengenannten Unterbrechungen und wegen des sich daraus ergebenden Verzuges oder nachträglicher Unmöglichkeit der Lieferung; außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.


7 GEWÄHRLEISTUNG / HAFTUNG


I Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt sorgfältig auf Güte, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der Ware vom Auftraggeber schriftlich bei der J.S.Fahion GmbH anzuzeigen. Nicht offensichtliche oder durch ordnungsgemäße Untersuchung nicht erkennbare Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen nach Feststellung vom Auftraggeber schriftlich anzuzeigen.


II Kleine handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, Länge, Dicke, des Gewichts, Größenausfall, Position des Aufdrucks / Stickerei und der Ausrüstung berechtigen nicht zur Beanstandung.


III Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % sind branchenüblich, müssen bei Produktions-saufträgen akzeptiert werden und begründen keine Ansprüche des Auftraggebers und sind kein Grund für Nachlieferungen.


IV Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der Gesamtlieferung.


V Bei Mängeln steht der J.S. Fashion GmbH die Wahl zwischen den einzelnen Formen der Nacherfüllung frei. Im Falle eines zweimaligen Fehlschlagens der Nacherfüllung stehen dem Auftraggeber die Rechte auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung zu. 


VI Sämtliche beanstandeten Waren sind der J.S. Fashion GmbH zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Bemängelte Ware ist nach vorheriger schriftlicher Ankündigung unter Angabe der Auftragsnummer durch den Auftraggeber fracht-, porto-  und spesenfrei zurück zu senden. Ersetzte Teile werden Eigentum der J.S.Fashion GmbH.


VII Jegliche Haftung seitens der J.S. Fashion GmbH ist ausgeschlossen. Das gilt nicht für den Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der J.S. Fashion GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der J.S. Fashion GmbH beruhen.


Ebenso gilt dies nicht bei einem Ausschluss oder einer Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die J.S. Fashion GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Diese Haftungsbeschränkung erfasst jedoch nicht die durch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften verursachten direkten Schäden und solche Mangelschäden, gegen die der Auftraggeber durch die zugesicherte Eigenschaft abgesichert werden sollte. Für sonstige Mängelfolgeschäden haftet die J.S. Fashion GmbH nur in der vorstehend beschränkten Weise.


Ebenfalls nicht erfasst von der Haftungsbeschränkung ist die Kardinalpflicht der J.S. Fashion GmbH zur Lieferung der vereinbarten Ware. Allerdings ist die Haftung hierbei auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden beschränkt.


VIII Bei versteckten Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften.


8 NACH BEGONNENER PRODUKTION


I Bei der Produktion/ Verarbeitung werden im Auftrag von J.S. Fashion GmbH nach den Vorgaben des Auftraggebers  Layouts  erstellt, die vom Auftraggeber vor der Produktion zu prüfen und zu genehmigen/ frei zu geben sind. Es ist Teil der gehörigen Prüfung etwaige auftretende Beanstandungen unverzüglich mitzuteilen. Die Hinweise der J.S. Fashion GmbH und ihrer Zulieferer sind dabei zu beachten.


 II Jede Beanstandung offener Mängel, einschließlich solcher, die bei gehöriger Prüfung durch den Auftraggeber fest zustellen gewesen wären, ist nach Freigabe und begonnener Produktion der gelieferten Ware durch die J.S. Fashion GmbH ausgeschlossen. 


III Es wird - mit Ausnahme der in Punkt 7 ausgenommenen Haftungsfälle - keine Haftung gleich welcher Art übernommen, wenn eine Produktion abweichend von den von der J.S. Fashion GmbH oder ihren Zulieferern gegebenen Hinweisen, insbesondere zur Anwendung der Technologie, vorgenommen wird.


9 ZAHLUNG


I Soweit nicht anders vereinbart, ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber fällig und zahlbar, es sei denn, es ist individualvertraglich etwas anderes vereinbart. Die Zahlung hat als Banküberweisung in Euro zu erfolgen. Eine Zahlung gilt als erfolgt, wenn sie auf dem Konto der J.S. Fashion GmbH gutgeschrieben wurde.


 II Eingehende Zahlungen werden jeweils auf die älteste Verbindlichkeit zuerst verrechnet. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die J.S. Fashion GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.


III Wechsel oder Schecks werden grundsätzlich nicht angenommen.


IV Dem Auftraggeber steht die Aufrechnung und Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zu, soweit es sich dabei nicht um Gegenansprüche in engem (synallagmatischen) Zusammenhang zum Anspruch des Käufers auf mangelfreie Vertragserfüllung handelt.


10 ZAHLUNGSVERZUG


I Bei Zahlung nach Fälligkeit wird unter Kaufleuten ein Verzugszinssatz gem.§ 288 II BGB in Höhe von 9 %-Punkte über dem Basiszinssatz

erhoben. Desweitern hat die J.S. Fashion GmbH gem. § 288 V BGB bei Verzug des Auftraggebers mit einer Entgeltforderung einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale von 50 €. Dies gilt auch, wenn es sich bei der Entgeltforderung um eine Abschlagszahlung oder sonstige Ratenzahlung handelt. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadenersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.


II Der Zahlungsverzug unterbricht die Lieferverpflichtungen und Lieferfristen aus allen Aufträgen und deren Lieferungen mit dem Auftraggeber. Vor der völligen Zahlung aller fälligen Rechnungs-beträge einschließlich Verzugszinsen und Kosten ist die J.S. Fashion GmbH zu keiner weiteren Lieferung aus anderweitigen laufenden Verträgen mit dem Auftraggeber verpflichtet und berechtigt von ihrem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.


III Werden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund nicht eingehalten, werden alle Forderungen der J.S. Fashion GmbH aus sämtlichen Lieferungen, einschließlich derer für die ggf. eine Ratenzahlung oder Stundung vereinbart ist, sofort fällig.


IV Ist der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so kann die J.S. Fashion GmbH für alle noch ausstehenden Lieferungen unter Fortfall der Zahlungsfristen bare Zahlung oder Überweisung vor Auslieferung der Ware verlangen. 


V Bei Zahlungsverzug kann die J.S. Fashion GmbH vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der gelieferten Ware verlangen. Die Geltendmachung weiter gesetzlicher Ansprüche bleibt vorbehalten


11 EIGENTUMSVORBEHALT


 I Alle von der J.S. Fashion GmbH gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller bestehenden und noch entstehenden Forderungen einschließlich Zinsen und Kosten im Eigentum der J.S. Fashion GmbH.


II Der Auftraggeber kann die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern oder weiterverarbeiten. Wird die Ware vor Zahlung weiterveräußert, so geht der dadurch erzielte Erlös bzw. die durch die Weiterveräußerung entstandene Forderung in Höhe des Rechnungsbetrages in das Eigentum der J.S. Fashion GmbH über.


III Wird die Ware verarbeitet, umgebildet oder mit anderen Sachen verbunden, so wird die J.S. Fashion GmbH Eigentümer oder Miteigentümer der neuen Sache.


IV Für den Fall der Weiterveräußerung der Ware oder der aus dieser hergestellten neuen Sache tritt der Auftraggeber bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf zustehende Forderung an die J.S. Fashion GmbH. Diese nimmt die Abtretung an. Der Auftraggeber ist verpflichtet der J.S. Fashion GmbH sofort von der Weiterveräußerung unter Angabe des Namens und der Anschrift seines Abnehmers Mitteilung zu machen und seinen Abnehmer auf Verlangen von seiner Abtretung zu benachrichtigen. Er ermächtigt die J.S. Fashion GmbH bereits jetzt, diese Benachrichtigung in seinem Namen vorzunehmen.


Die Abtretung wird gegenstandslos, wenn der Kaufpreis und alle rückständigen und noch entstehenden Forderungen einschließlich Zinsen und Kosten vom Auftraggeber in voller Höhe gezahlt sind. 


V Sonstige Verfügungen wie Verpfändungen oder Sicherheitsabtretungen der Ware sind ausgeschlossen. § 12 URHEBER-, PERSÖNLICHKEITS-, SCHUTZ- UND MARKENRECHTE DRITTER / RECHTE AN MOTIVEN I Der Auftraggeber hat dafür einzustehen und sicher zu stellen, dass die von ihm für die bestellten Artikel eingereichten, angegebenen und verwendeten Druckvorlagen, Design, Muster, Motive, Schriftzüge, Firmenbezeichnungen, Bilder, Namen usw. nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen und kein Persönlichkeits-, Urheber-, Schutz- oder Markenrecht irgendwelcher Art verletzen.


Das gilt auch, wenn der Auftraggeber sonstigen gestalterischen Einfluss auf die Ware nimmt. Er trägt das Risiko der Verwendbarkeit der von ihm für die bestellten Artikel eingereichte, angegebenen und verwendeten Druckvorlagen, Design, Muster, Motive, Schriftzüge, Firmenbezeichnungen, Bilder, Namen usw.


II Die J.S. Fashion GmbH übernimmt keine Garantie für die Verwendbarkeit der Druckvorlagen, Design, Muster, Motive, Schriftzüge, Firmenbezeichnungen, Bilder, Namen und dass diese keine Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen. Die J.S. Fashion GmbH ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber eingereichten, angegebenen und verwendeten Druckvorlagen, Design, Muster, Motive, Schriftzüge, Firmenbezeichnungen, Bilder, Namen usw. auf eventuelle Rechtsverstöße, Persönlichkeits-, Urheber-, Schutz- oder Markenrechtsverstöße irgendwelcher Art zu prüfen. Sie ist aber berechtigt bei begründetem Verdacht einer Rechtsverletzung die Arbeiten bis zur Aufklärung abzubrechen. Dadurch gerät die J.S. Fashion GmbH nicht in Lieferverzug. Die Lieferfristen verlängern sich in diesem Fall um die Zeit der Überprüfung durch den Auftraggeber und bis zu seiner schriftlichen Anzeige, dass keine Rechtsverletzung vorliegt.


III Bei etwaiger Verletzung solcher Rechte hat der Auftraggeber die J.S. Fashion GmbH von sämtlichen Rechten, Ansprüchen und Schadenersatzansprüchen Dritter frei zu stellen sowie die der J.S. Fashion GmbH entstehende Schäden und vergebliche / frustrierte Aufwendungen zu ersetzen.


IV Die im Auftrag von J.S. Fashion GmbH nach Vorgaben des Auftraggebers erstellten Computer-dateien, Layouts, Webkarten, Druckfilme, Drucksiebe, Druckrahmen u.ä. stehen im Eigentum der J.S. Fashion GmbH und der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe, es sei denn es wird individualvertraglich etwas anderes vereinbart.


13 ABSCHLIESSENDE REGELUNG


I Soweit gesetzlich Vorschriften es verlangen und diese den vorstehenden Vereinbarungen Allgemeine Geschäftsbedingungen widersprechen, haben zwischen den Parteien zumindest die übereinstimmenden Vertragsbedingungen Wirksamkeit.


II Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte diese unvollständig sein, so wird der Vertrag im Übrigen davon nicht berührt und die Parteien sind sich einig, dass sie an der Durchführung des Vertrages festhalten und für die sich widersprechenden Vertragsbedingungen die gesetzlichen Vorschriften gelten.


III Klauseln, die nur unter Kaufleuten rechtlich möglich sind, finden auch nur bei Kaufleuten ihre Anwendung. § 14 DATENSCHUTZ Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten, Namen, Ansprechpartner, Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mailadresse sowie alle das Geschäftsverhältnis betreffende Daten (Auftrags- und Rechnungsdaten) auf elektronischen Medien gespeichert werden.



Stand 01.01.2025